KIG-Einstufung
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind das befundbezogene Einteilungsschema zur Einstufung eines Behandlungsbedarfs für kieferorthopädische Maßnahmen und wurden 2002 eingeführt. Anhand der Einstufung des Befundes in diese Gruppen kann der Arzt feststellen, ob der Versicherte Anspruch auf Leistung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse hat.
Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen. Die Kosten für die Grade 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen und müssen privat getragen werden.
Die KIG-Behandlungsgrade
- Grad 1 umfasst die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann, jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
- Grad 2 umfasst Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
- Grad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen.
- Grad 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen.
- Grad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.
Unser Tipp:
Da die Gesetzlichen Krankenkassen nur einfache Grundversorgung übernehmen, können viele Kosten durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen abgesichert werden. Der richtige Zeitpunkt zur Vorsorge ist hier extrem wichtig. Bei vielen Kindern deren Eltern wir schon beraten haben, konnte eine solche Versicherung leider nicht mehr abgeschlossen werden.
Erfahren Sie mehr über den richtigen Zeitpunkt und die Möglichkeiten…
Ein Erstattungsbeispiel mit den Tarifen UKV ZahnPrivat Premium und Inter Z90 ZPro
KIG Stufe | Kosten Zahnspange | Anteil GKK | Ihr Anteil ohne Zahnversicherung | Ihr Anteil mit UKV Zahnprivat |
Ihr Anteil mit Inter Z90 ZPro |
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KIG 1-2 | 5.000 €* | 0 € | 5.000 € | 1.400 € | 1.000 € |
KIG 3-5 | 5.000 €** | 2.500 €*** | 2.500 € | 500 € | 2.000 € |
*) Je nach Art der Zahnspange und Umfang der Behandlung unterscheiden sich die Preise relativ stark. Mindenstens 2.500 € bis ca. 8.000 € kostet eine Zahnspange laut dem unabhängigen Internetportal Zahnarztpreise.
**) Zahspange mir indiviuellen Wünschen zusätzlich zur Kassenvariante wie bspw. Einsatz von Kunststoff- oder Keramikbrackets und spannungsfreieren Bögen.
***) Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Regelversorgung.
Übersicht der KIG-Stufen mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen.
Die Kasse übernimmt nichts | Kasse übernimmt einfache Grundversorgung | ||||
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Befunde | KIG 1 | KIG 2 | KIG 3 | KIG 4 | KIG 5 |
Entwicklungs- störung im Kopfbereich |
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere Anomalien, Kasse zahlt auch frühe und Erwachsenen- behandlung. |
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Zahnunterzahl | Lücke schließen oder Lücke öffnen für Zahnersatz | ||||
Durchbruch- störungen |
Durchbruch- störungen von Zähnen (ausgenommen Weisheitszähne) |
Verlagerung von Zähnen (ausgenommen Weisheitszähne) | |||
Obere Schneidezähne ragen vor die unteren | Bis zu 3 mm | Mehr als 3 bis zu 6 mm | Mehr als 6 und bis zu 9 mm; Kasse zahlt auch Erwachsenen- behandlung |
Mehr als 9 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, das Beseitigen der schlechten Angewohnheit, Erwachsenen- behandlung |
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Untere Schneidezähne ragen vor die oberen | Bis zu 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, frühe Behandlung, Erwachsenen- behandlung |
Mehr als 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, frühe Behandlung, Erwachsenen- behandlung |
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Offener Biss vorn/seitlich | Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von bis zu 1 mm | Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von mehr als 1 bis 2 mm | Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von mehr als 2 bis 4 mm | Offener Biss durch schlechte Angewohnheit mit Abstand zwischen den Zahnkanten von mehr als 4 mm; Kasse zahlt auch das Abgewöhnen der Angewohnheit. | Angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten von mehr als 4 mm; Kasse zahlt auch frühe und Erwachsenen- behandlung |
Tiefer Biss | Obere Schneidezähne überlappen untere um 1 bis 3 mm | Obere Schneidezähne überlappen untere um mehr als 3 mm, Schneidezähne berühren das Zahnfleisch. | Obere Schneidezähne überlappen untere um mehr als 3 mm, Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch | ||
Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen | Obere Seitenzähne beißen außen vor die unteren Seitenzähne; Kasse zahlt auch Früh- und Erwachsenen- behandlung |
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Unterkieferzähne stehen zu weit außen | Obere und untere Schneide- oder Seitenzähne beißen Kante auf Kante (Kopfbiss) | Unterkieferzähne beißen auf beiden Kieferseiten außen vor die Oberkieferzähne (Kreuzbiss) | Unterkieferzähne beißen außen vor die unteren Seitenzähne; Kasse zahlt auch Früh- und Erwachsenen- behandlung |
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Engstand | Kontaktpunkt- abweichung um bis zu 1 mm |
Kontaktpunkt- abweichung von 1 bis 3 mm |
Kontaktpunkt- abweichung um mehr als 3 bis 5 mm; Kasse zahlt auch Klebe-Retainer im Unterkiefer |
Kontaktpunkt- abweichung von mehr als 5 mm; Kasse zahlt auch Klebe-Retainer im Unterkiefer |
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Platzmangel | Platzbedarf von bis zu 3 mm | Platzbedarf von mehr als 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung | Platzbedarf von mehr als 4 mm |