Persönliche Beratung: Telefon: 06201-8462511 Sie ereichen uns werktags von 8.00 - 20.00 Uhr.

Vom Antrag zur Police

Sie haben sich für einen Tarif einer Versicherungsgesellschaft entschieden? Dann sind Sie nur noch wenige Schritte von einem lückenlosen Versicherungsschutz entfernt.

Wie gehen Sie vor?

  1. Zunächst fordern Sie einen Antrag bei uns direkt an oder bestellen ihn telefonisch von 8.00 bis 20.00 Uhr unter unserer Service-Nr. 06201-8462511.
  2. Nach Erhalt des Antrages, ergänzen Sie die farblich markierten Stellen und beantworten gewissenhaft und vollständig die Gesundheitsfragen.
  3. Nachdem Sie dann den Antrag an uns geschickt haben, werden wir die Angaben prüfen und ihn zur weiteren Bearbeitung der jeweiligen Gesellschaft weitergeben.
  4. Anschließend erhalten Sie den Versicherungsschein (auch Police genannt) und sind ab jetzt bzw. frühestens ab Versicherungsbeginn versichert.

Worauf Sie achten sollten:

Nach Erhalt der Police beginnen die Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie von 8 Monaten, d.h. in den ersten 8 Monaten umfasst ihr Versicherungsschutz nur unfallbedingte Behandlungen.

Sie haben nach den Wartezeiten eine Behandlung – der Versicherungsfall ist eingetreten.
Haben Sie einen Heil- und Kostenplan bekommen, dann muss dieser zur Überprüfung/Genehmigung bei der Kasse und bei der Gesellschaft eingereicht werden – Sie erhalten eine Kostenübernahmezusage. Kleinere Rechnungen oder Prophylaxe werden direkt unter Angabe der Versicherungsnummer eingereicht.
Wichtig: Rechnungen müssen immer im Original eingereicht werden.

Wann tritt der Versicherungsfall ein?

Der Versicherungsfall beginnt bereits ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem eine behandlungsnotwendige Diagnose bekannt wird, die gemäß Vertragsbedingungen leistungspflichtig ist.

Wichtig zum Verständnis:
In den Gesundheitsfragen werden Sie nach allen Erkrankungen und Behandlungen gefragt, die bis zum Antragsdatum angeraten, notwendig oder beabsichtigt sind – hierunter fallen auch Kontrolluntersuchungen und Beobachtungstermine.

Alle vor Antragsdatum genannten Behandlungen, die nicht ausgeheilt sind. werden vom Versicherungsschutz ausgenommen, da juristisch gesehen hier der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und generell immer nur neue und heute unbekannte Versicherungsfälle versichert werden können.

Genau aus diesem Grunde ist es gerade bei den kieferorthopädischen Behandlungen so unheimlich wichtig, dass Sie Ihr Kind so früh wie möglich – am besten im frühen Kindergartenalter – versichern, da jetzt noch keine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt.

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Daniel Seeger

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